Luzerner Regierungsrat gegen Schulsozialarbeit an Kantonsschulen


News Redaktion
Regional / 04.04.23 00:01

An den Luzerner Kantonsschulen sollen weiterhin keine Sozialarbeiter Jugendliche mit Problemen unterstützen. Der Regierungsrat begründet dies damit, dass auf dieser Schulstufe die Unterstützung der Schüler durch Klassenlehrer sowie eine psychologische Beratung wichtiger seien.

Die Kantonsschule Alpenquai in Luzern: Sie hat, wie die anderen kantonalen Schulen, keine Schulsozialarbeit. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Die Kantonsschule Alpenquai in Luzern: Sie hat, wie die anderen kantonalen Schulen, keine Schulsozialarbeit. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Kantonsrätin Priska Häfliger-Kunz (Mitte) verlangte vom Regierungsrat mit einem Postulat, die Einführung der Schulsozialarbeit an Untergymnasien zu prüfen. Sie begründete dies damit, dass diese Schulstufe zur obligatorischen Schulzeit gehöre. Die Schülerinnen und Schüler hätten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen in der Sekundarschule, ein Anrecht auf Schulsozialarbeit.

Der Regierungsrat sieht dies aber anders. Die Sekundarschule und das Untergymnasium seien nicht gleich ausgerichtet und könnten nicht direkt miteinander verglichen werden, schreibt er in seiner am Montag veröffentlichten Antwort.

Die Kantonsschulen benötigten vor allem Unterstützung bei psychosozialen und psychischen Problemen ihrer Schülerinnen und Schüler und weniger die auf Integration und Intervention ausgerichtete Schulsozialarbeit, erklärte der Regierungsrat. Zudem seien die Klassenlehrerinnen und -lehrer Vertrauenspersonen und oft erste Anlaufstelle der Schülerschaft.

Der Kanton hat deswegen 2021 seine Fachstelle "Psychologische Beratung Berufsbildung & Gymnasien" personell aufgestockt und 2022 die Wochenlektionen der Klassenlehrerinnen und -lehrer der Untergymnasien erhöht. Der Regierungsrat will auf dieser Schiene weiterfahren und auch die Wochenlektionen am Obergymnasium erhöhen sowie die Fachstelle ausbauen.

Obwohl der Regierungsrat einen anderen Weg als die Postulantin vorsieht, beantragt er dem Kantonsrat, den Vorstoss erheblich zu erklären.

(sda)


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