Ziel der althergebrachten Fideikommisse ist es, die übliche Erbfolge auszuschalten, um Besitztümer vor der Zersplittung zu bewahren. Neue Fideikommisse sind in der Schweiz bereits sei über hundert Jahren verboten, da sie gegen Gleichstellung und geltendes Erbrecht verstossen. Noch bestehen rund 20 Fideikommisse, davon 8 im Kanton Luzern.
Eines davon soll nun aufgehoben werden, wie die Luzerner Kantonsregierung in einem Antrag ans Parlament festhält, den sie am Dienstag veröffentlichte. Verlangt wurde die Aufhebung vom aktuellen Fideikommissar, einem Spross der Familie von Sonnenberg, der verheiratet ist und eine Tochter hat.
Gemäss dem Testament seines Urahnen, Franz von Sonnenberg, von 1680 geht der Familienbesitz jeweils an den ältesten weltlichen Nachkommen männlichen Geschlechts über. Künftige Agnaten wären daher die beiden Brüder des aktuellen Fideikommissars sowie dessen Neffe.
Alle drei Personen seien einverstanden, das Fideikommiss aufzulösen und den gesamten Bestand an den Fideikommissar zu freiem Eigentum zu übertragen, hält die Regierung fest.
Was das Gut mit dem Schloss samt Nebengebäuden angeht, so unterliegt dieses mit der Auflösung dem Erbrecht. Weil einst die Räte für die Konstituierung der Fideikommisse zuständig waren, ist es nun in der Kompetenz des Kantonsrats, dieses aufzuheben.
(sda)