Luzerner Stadtrat will Sozialfälle auf mehr Angestellte verteilen


News Redaktion
Regional / 13.03.23 11:00

Der Luzerner Stadtrat will bei der Sozialhilfe sowie im Kindes- und Erwachsenenschutz mehr Mitarbeitende, um die Falllast, also die Zahl der Fälle, die ein Mitarbeiter bearbeitet, zu senken. Für die dafür notwendige Personalaufstockung beantragt er dem Parlament rund 3,3 Millionen Franken.

Weniger Dossiers pro Mitarbeiter: Die Stadt Luzern will die Falllast senken. (FOTO: KEYSTONE/PETER KLAUNZER)
Weniger Dossiers pro Mitarbeiter: Die Stadt Luzern will die Falllast senken. (FOTO: KEYSTONE/PETER KLAUNZER)

Die Komplexität und Heterogenität der sozialen Probleme nehmen stetig zu, dies führe bei vielen Menschen zu höherem Unterstützungs- und Beratungsbedarf, schreibt die Stadtregierung im am Montag veröffentlichten Bericht und Antrag an das Stadtparlament.

Dieser basiert auf zwei SP-Postulaten, welche das Parlament im Oktober 2021 an die Stadtregierung überwiesen hatte. Der Stadtrat wurde beauftragt, im Bereich der Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutz die Reduktion der Fallzahlen und die notwendige Personalaufstockung zu prüfen.

Die Postulanten erwähnten als Beispiel in der Sozialhilfe die Stadt Winterthur, welche die Falllast reduzierte. Konkrete Auswirkungen seien eine häufigere und schnellere Ablösung von Menschen aus der Sozialhilfe, eine Reduktion der monatlichen Kosten pro Fall sowie eine verbesserte berufliche Integration der Betroffenen.

Im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes seien die Mandatszahlen in der Stadt Luzern zu hoch. Dies habe zur Folge, dass die Beistandspersonen in komplexen Fällen nicht angemessen vorgehen könnten und dass Belastungs- oder gar Überlastungssituationen häufiger auftreten. Mehr Zeit für die Klientinnen und Klienten könne wesentlich zu einer besseren Betreuungsqualität und gleichzeitig zu einer höheren Zufriedenheit der Mitarbeitenden beitragen, so die Postulanten.

Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament zwei Vorlagen: Eine zur Reduktion der Falllast im Erwachsenenschutz sowie im Kindes- und Jugendschutz, eine zur Reduktion der Falllast in der Existenzsicherung. Die Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe müssten besser verteilt werden, schreibt der Stadtrat. Eine Senkung der übermässigen Fallbelastung berge grosses Potenzial.

Konkret schlägt die Stadtregierung im Bereich der Sozialhilfe insgesamt 1574 zusätzliche Stellenprozente vor, um die Falllast wie gewünscht senken zu können.

Im vergangenen Jahr betrug die Soll-Grösse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in diesem Bereich 92 Fälle. Diese Zahl will der Stadtrat in zwei Etappen senken: Ab kommendem September auf 80 Fälle und ab 2024 auf 75 Fälle. Die erste Etappe kostet 248'200 Franken (+537 Stellenprozente), die zweite Etappe ab 2024 1,308 Millionen Franken (+1037 Stellenprozente).

Im Bereich des Kindes- und Jugendschutzes ist eine Senkung von 65 auf 58 Fälle ab September und auf 55 Fälle ab 2024 vorgesehen. Im Erwachsenenschutz ist vorgesehen, die Fälle zuerst von 86 auf 70 zu reduzieren, und schliesslich pro Mitarbeiter 65 Fälle ab 2024 zu erreichen.

Gesamthaft werden in diesen zwei Teilbereichen 1851 zusätzliche Stellenprozente benötigt. Die erste Etappe (+774 Stellenprozente) kostet 366'600 Franken, die zweite (+1077 Stellenprozente) 1,383 Millionen Franken, zusammen belaufen sich die Kosten auf 1,75 Millionen Franken.

Alles in allem hat das Stadtparlament in den beiden Vorlagen zusammen 3425 Stellenprozente und einen Betrag von 3,3 Millionen Franken zu bewilligen. Aufgerechnet auf die nächsten zehn Jahre summiert sich dieser Betrag schliesslich auf rund 27,5 Millionen Franken.

(sda)


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