Die VBK hat am Dienstag über ihre Entscheide zu den beiden Volksbegehren informiert. Wie der Regierungsrat, lehnt auch die Mehrheit der Kommission beide Initiativen ab. Der Kantonsrat wird sie am nächsten Montag und Dienstag behandeln.
Die "Anti-Stauinitiative - flüssiger Verkehr nützt allen" verlangt, dass der Kanton die Leistungsfähigkeit der Strassen von übergeordneter Bedeutung an der Nachfrage des privaten motorisierten Verkehrs ausrichtet. Die bestehenden Kapazitäten dieser Strassen sollen nicht reduziert werden dürfen.
Das Parlament behandelte die Initiative bereits im Dezember 2021 und stufte sie als nicht zeitgemäss ein. Sie widerspreche dem Richtplan, dem Agglomerationsprogramm und umweltpolitischen Anliegen. Mit Stimmen der Mitte, der SVP und der FDP beauftragte der Kantonsrat die Regierung aber, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, weil das Anliegen an der Urne nicht chancenlos sei.
Der von der Regierung ausgearbeitete Gegenvorschlag bekennt sich zur Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen, damit die Gesamtmobilität bewältigt werden könne, dies aber unabhängig von der Mobilitätsform. Die Strassen dienten nicht nur dem motorisierten Individualverkehr, sondern auch dem öffentlichen und dem Fuss- und Veloverkehr.
Stärker auf das Auto fokussiert ist der Gegenvorschlag der VBK. Gemäss diesem soll der Kanton für "ein leistungsfähiges Strassennetz für den strassengebundenen Privat- und Wirtschaftsverkehr" sorgen. Die Kommission schreibt dazu in ihrer Mitteilung, der motorisierte Individualverkehr müsse im Rahmen der Gesamtmobilität "bedarfsorientiert" berücksichtigt werden.
Autofreundlicher ist die VBK im Fall, wenn die Leistungsfähigkeit eines Strassenstücks beschnitten wird. Sie fordert, dass dies dann im umliegenden Strassennetz "mindestens" auszugleichen sei. Die Version der Regierung geht hier weniger weit, fordert aber auch einen Ausgleich.
Die Grünen streben mit ihrem Volksbegehren "Attraktive Zentren" an, dass Ortsdurchfahrten im Kanton Luzern siedlungsverträglicher gestaltet werden. Regierung und VBK lehnen die Initiative ab, da sie für alle Strassenkategorien gelten würde und in die Autonomie der Gemeinden eingreife.
Als Gegenvorschlag will die Regierung das Strassengesetz mit dem Zusatz ergänzen, dass bei der Gestaltung von Ortsdurchfahrten auf eine gute Wohn- und Aufenthaltsqualität zu achten sei. Dies hatte in der VBK aber keine Chance. Ein Teil war der Ansicht, dass es keine neuen Vorgaben brauche, ein Teil argumentierte, dass der Gegenentwurf zu schwammig sei. Der Gegenentwurf sei deswegen mehrheitlich abgelehnt worden, teilte die VBK mit.
(sda)