Konkret fordert die Motion, dass den Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, die politischen Rechte gewährt werden sollen.
Der Zuger Regierungsrat anerkennt, dass auch Menschen, die auf eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretung im Rahmen eines Vorsorgeauftrags angewiesen sind, durchaus zur politischen Meinungsbildung fähig sein können, wie er in der am Montag veröffentlichten Antwort schreibt.
Für die Regierung überwiege denn auch das Recht auf politische Partizipation den Bedenken in Bezug auf eine allfällige Verfälschung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen "bei weitem", schreibt sie. Sichergestellt werden müsse aber, dass Beiständinnen und Beistände das Stimm- und Wahlrecht nur nach dem Willen der Betroffenen ausüben.
Als erster Kanton der Schweiz hatte Genf Ende 2020 Menschen mit schwerer Behinderung das Abstimmen und Wählen erlaubt. Das Stimmvolk nahm die entsprechende Verfassungsänderung deutlich an. Am Montag teile ein Schwyzer SP-Kantonsrat mit, er habe eine entsprechende Motion eingereicht. Auch in anderen Kantonen sind entsprechende Vorstösse hängig. Und auf Bundesebene laufen Bestrebungen, die Gleichberechtigung in Bezug auf politische Rechte für alle Menschen mit Behinderung herzustellen.
(sda)