Mittäter von Call-Center-Betrug in Kalkutta in Luzern verurteilt


News Redaktion
Regional / 09.05.23 23:59

Weil er in der Schweiz Zahlungen für ein betrügerisches Call Center in Kalkutta abgewickelt hat, ist ein 45-Jähriger vom Kriminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann des Betrugs, der Geldwäscherei, des betrügerischen Markengebrauchs und des unlauteren Wettbewerbs schuldig.

Ein Luzerner hat einem indischen Call Center geholfen, unerfahrene Computerbenutzer zu betrügen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/AP/GURINDER OSAN)
Ein Luzerner hat einem indischen Call Center geholfen, unerfahrene Computerbenutzer zu betrügen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/AP/GURINDER OSAN)

Das am Dienstag publizierte Urteil ist rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe zugegeben und den Strafantrag der Staatsanwaltschaft akzeptiert, so dass das Verfahren im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden konnte.

Der aus Indien stammende Schweizer hatte 2012 im Kanton Luzern ein Einzelunternehmen gegründet. Über dieses wickelte er für das Call Center seines Bruders in Kalkutta Kartenzahlungen von Kunden ab. Auch stellte er dem Call Center verschiedene E-Mail-Adressen zur Verfügung.

Dieses Call Center war aber kein seriöses Unternehmen. Gemäss der Darstellung der Staatsanwaltschaft meldeten sich dessen Mitarbeiter meist ungefragt bei Computernutzern in den USA, Kanada und Grossbritannien und boten ihnen Hilfe für vorgetäuschte IT-Probleme an.

Ziel dieser angeblichen Support-Anrufe war es, die Unerfahrenheit der Computernutzer auszunutzen und diesen auch unnötige oder gar nicht vorhandene Produkte, etwa Antiviren-Programme, zu verkaufen. Sie gaben sich dabei wiederholt als Mitarbeiter von Microsoft aus.

Das Call Center machte auf seiner Homepage auch falsche Angaben zu den Supportdienstleistungen von Microsoft. Damit sollten die Opfer dazu verleitet werden, einen Servicevertrag abzuschliessen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2012 bis 2019. Die Staatsanwaltschaft schätzte den Deliktsbetrag auf knapp 37'000 Franken. Wegen der hohen Anzahl von Straftaten - in der Anklage ist von 230 die Rede - wurde der Betrug als gewerbsmässig eingestuft. Der Beschuldigte habe als Mittäter einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet, erklärte die Staatsanwaltschaft.

(sda)


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