Nationalratskommission will Vergewaltigungsbegriff weiter fassen


News Redaktion
Schweiz / 24.03.23 16:56

Der Tatbestand des sexuellen Übergriffs und der Vergewaltigung soll künftig den Schockzustand des Opfers miteinbeziehen. Die zuständige Nationalratskommission befürwortet den vom Ständerat beschlossenen Kompromiss beim neuen Sexualstrafrecht.

Steht ein Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs unter Schock, sollen das die Gerichte künftig anerkennen. Die Nationalratskommission möchte beim neuen Sexualstrafrecht dem Ständerat folgen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/LUIS BERG)
Steht ein Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs unter Schock, sollen das die Gerichte künftig anerkennen. Die Nationalratskommission möchte beim neuen Sexualstrafrecht dem Ständerat folgen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/LUIS BERG)

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will wie die kleine Kammer in der moderneren Gesetzgebung das sogenannte Freezing ausdrücklich erwähnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Dieser Entscheid fiel demnach mit 14 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Die Kommission begrüsst ferner die neue Möglichkeit, Täter zu Präventions- und Lernprogrammen zu verpflichten. Auch in der Frage des Strafmasses beantragt sie mit 13 zu 11 Stimmen ihrem Rat, sich dem Ständerat anzuschliessen und für die Vergewaltigung mit Nötigung eine einjährige Mindeststrafe vorzusehen.

Stimmt der Nationalrat den Anträgen der Kommission zu, verbleibt nur noch eine gewichtige Differenz. So will die RK-N künftig auch das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern bestrafen, der Ständerat nicht.

(sda)


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