In einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt der Regierungsrat, dass er mit einem höheren finanziellen Bedarf für die Fördermassnahmen rechne. Dabei gehe es vor allem um die Fördermassnahmen Gülleseparierung, klimaschonende Fütterung, Bioumstellung, Förderung der Biodiversität und Strukturverbesserungen, aber auch um die regionale Absatzförderung.
Der Regierungsrat legt dem Landrat ferner eine Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes vor. Im Vordergrund steht die Leitidee, dass insbesondere eine standortangepasste und klimaschonende Landwirtschaft gefördert wird. In der Vernehmlassung seien die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich gut aufgenommen worden, teilte die Kantonsregierung mit. Das teilerneuerte Gesetz solle auf 2024 in Kraft treten.
(sda)