"Eigentlich würden wir ihnen am Ende der Verhandlung einen Vergleich unterbreiten", sagte die Vorsitzende des Kantonsgerichts den Parteien zu Beginn des Prozesses, in dem es um die Aufhebung von Vereinsbeschlüssen geht. Doch angesichts der langen juristischen Vorgeschichte des Streits sehe sie schwarz.
Dass das Ende der Verhandlung an jenem Tag gar nicht erreicht werden würde, ist symptomatisch für den lange schwelenden Streit in dem Verein, der sich um den Erhalt historischer Fahrzeuge bemüht. Gegenüber standen sich ein Gründungsmitglied und als Vereinsvertreter der aktuelle Präsident - beide mit je einem Anwalt.
Ins Amt gelangt war der Präsident 2019, als bezeichnenderweise sein Vorgänger anlässlich einer GV das Amt niederlegte und noch in der Pause verschwand. Der Kläger, der mit dem Präsidenten das Heu nicht auf derselben Bühne hat, bemängelte in der Folge diverse interne Vorgänge und war damit in der Vergangenheit bis ans Bundesgericht gelangt.
Im aktuellen Prozesses geht es um Vorstandssitzungen und die Generalversammlungen von 2020 und 2021: An letzterer wurde der Kläger laut eigenen Angaben mit knappem Mehr aus dem Verein ausgeschlossen, wogegen er sich wehrt.
Der Präsident, dessen Wahl er in Frage stellt, habe sich gewogene Leute in den Vorstand befördert ohne die nötige Legitimation. Ein rechtmässig gewähltes Vorstandsmitglied dagegen habe er ausgeschlossen, weil zwischen den beiden ein Konflikt geherrscht habe.
Die für ihn verhängnisvolle Generalversammlung im Juni 2021 habe der Präsident unnötigerweise online durchführen lassen, damit er die Ergebnisse habe "verwässern" können. Auf diese Weise seien weder Debatte noch Anträge möglich gewesen. Zudem seien beim Versand die nötigen Dokumente nicht mitgeliefert, Mitglieder nicht eingeladen und Stimmenthaltungen nicht gezählt worden. Die Beschlüsse seien ungültig.
Grund für die Online-GV sei die Pandemie gewesen, sagte der Präsident bei der Befragung. Weil es beim ersten Mal im Jahr 2020 gut geklappt habe, habe man es auch 2021 noch einmal so gemacht.
Er wies den Vorwurf zurück, den Ausgang der Abstimmungen gesteuert zu haben, etwa durch Nichteinladung bestimmter Personen. Wer den Mitgliederbeitrag einzahle, sei Mitglied und werde auch zur GV eingeladen. Als Beweis legte er die beiden beurkundeten GV-Protokolle vor, in denen das Abstimmungsverhalten sämtlicher Teilnehmer ausgewiesen sei.
Dieses wiederum zog der Klägeranwalt in Zweifel. Etwas könne inhaltlich nicht stimmen mit den Listen. Zudem seien Namen aufgeführt wie "Schnapsnase", "Bauernlöli" oder "Dr. Hide". "Der Beweiswert dieser Protokolle ist sehr tief", sagte er.
Der Anwalt des Vereins hingegen erklärte die ausgefallenen Namen damit, dass es sich um eine Online-Abstimmung gehandelt habe. Mittels IP-Adresse habe man aber die dazugehörigen Personen zweifelsfrei identifiziert. Zudem hätten Urkundspersonen die Richtigkeit der Dokumente bescheinigt.
Weil die beiden Anwälte weitere Beweisanträge stellten, unterbrach die Gerichtsvorsitzende die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Auf ihre Nachfrage hin sagte der Präsident, die diesjährige GV habe bereits stattgefunden. Der Kläger war dazu nicht eingeladen.
(sda)