Auch Obergericht SO spricht Vater von verletztem Baby frei


News Redaktion
Schweiz / 16.03.23 16:14

Das Obergericht des Kantons Solothurn hat am Donnerstag einen 36-jährigen Mann vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung seines Babys freigesprochen. Die Indizien reichten nicht aus, um Zweifel des Gerichts an der Täterschaft des Schweizers auszuräumen.

Das Solothurner Obergericht hat einen 36-jährigen Vater vom Vorwurf freigesprochen, sein Baby verletzt zu haben. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/ANTHONY ANEX)
Das Solothurner Obergericht hat einen 36-jährigen Vater vom Vorwurf freigesprochen, sein Baby verletzt zu haben. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/ANTHONY ANEX)

Auch dem Eventualantrag der Staatsanwaltschaft, den Mann wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. Mit seinem Urteil bestätigte es den Entscheid des Amtsgerichts Dorneck-Thierstein vom Mai 2021. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Bei dem Verfahren handle es sich um einen klassischen Indizienprozess, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Direkte Beweise gebe es keine. Das Gericht müsse sich immer fragen, ob nach Prüfung der Gesamtheit der Indizien keine Zweifel mehr bestehen an der Täterschaft. Dies sei im aktuellen Fall nicht möglich.

In dem tragischen Fall ging es ursprünglich um zwei Babys. Der Staatsanwalt beschuldigte den Mann, im Sommer 2010 seinen acht Wochen alten Sohn erstickt zu haben. Im Frühling 2012 habe er dann seine inzwischen geborene, ebenfalls acht Wochen alte Tochter heftig geschüttelt, so dass sie schwere Verletzungen erlitt. Das Amtsgericht sprach ihn in beiden Fällen mangels Beweisen frei.

Den Freispruch des Amtsgerichts im Fall des Buben akzeptierte die Anklage; er ist bereits rechtskräftig. Den Freispruch im Fall des Mädchens zog der Staatsanwalt ans Obergericht weiter. In der Verhandlung vom Dienstag forderte er eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, eventuell wegen schwerer Körperverletzung, und eine Freiheitsstrafe von 8,5 Jahren.

Für die Verteidigerin war die Sache nicht so klar. Es könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wer für die Verletzung der Tochter verantwortlich war. Sie plädierte für einen Freispruch ihres Mandanten, der selbst gar nichts sagte.

In dem jahrelangen Verfahren wurden unter anderem verdeckte Ermittler beauftragt. Aber auch dieser umstrittene Einsatz brachte keine Klarheit. Damit ist nach wie vor unklar, wer für den Tod des einen und die Verletzungen des zweiten Babys verantwortlich war.

(sda)


Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Berner Insel Gruppe schliesst die Spitäler Tiefenau und Münsingen
Schweiz

Berner Insel Gruppe schliesst die Spitäler Tiefenau und Münsingen

Die Berner Insel Gruppe schreibt für 2022 einen Verlust von 80 Millionen Franken. Sie schliesst zwei Spitäler: Tiefenau und Münsingen. Sie startet das gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Stan Wawrinka verzichtet auf Miami
Sport

Stan Wawrinka verzichtet auf Miami

Stan Wawrinka (ATP 87) verzichtet nach dem Achtelfinal-Out in Indian Wells auf die Teilnahme am Masters-1000-Turnier in Miami.

Amazon streicht 9000 weitere Stellen -
Wirtschaft

Amazon streicht 9000 weitere Stellen - "ungewisse Wirtschaftslage"

Die Kündigungswelle in der Tech-Branche hält an: Bei Amazon sollen 9000 weitere Beschäftigte ihren Job verlieren. Firmenchef Andy Jassy kündigte die zweite Runde des Stellenabbaus am Montag in einer E-Mail an die Belegschaft an.

82-jähriger Mann stirbt nach Brand im Wallis
Schweiz

82-jähriger Mann stirbt nach Brand im Wallis

Ein bei einem Wohnungsbrand in der Nacht auf Montag in St-Pierre-de-Clages VS verletzter Mann ist am Mittwoch im Universitätsspital Lausanne gestorben. Die wegen des starken Rauchs evakuierten übrigen Bewohner des Gebäudes konnten in ihre Wohnungen zurückkehren.