Obwalden passt seinen Datenschutz der Entwicklung in Europa an


News Redaktion
Regional / 28.03.23 08:57

Der Kanton Obwalden revidiert seinen Datenschutz. Ziel sei es, das kantonale Recht den Entwicklungen in der EU anzupassen, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit.

Die Daten, die auf elektronischen Geräten gespeichert sind, sollen vor Missbrauch geschützt werden. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/GAETAN BALLY)
Die Daten, die auf elektronischen Geräten gespeichert sind, sollen vor Missbrauch geschützt werden. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Das Datenschutzgesetz des Kantons Obwalden stammt aus dem Jahr 2008. Seither hätten sich die Technologien und die Gesellschaft verändert, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Kantonsrat.

Geändert hat sich auch das europäische Datenschutzrecht. Aufgrund internationaler Vereinbarungen ist dieses für die Kantone verbindlich. Obwalden müsse das neue europäische Recht in seiner kantonalen Gesetzgebung umsetzen, erklärte der Regierungsrat.

Der Regierungsrat will das Datenschutzgesetz weiterhin schlank halten. Nur Details und Besonderes sollen im kantonalen Gesetz geregelt werden, sonst soll auf das Bundesrecht verwiesen werden. In der Vernehmlassung war diese sogenannte Nettogesetzgebung nur auf die Kritik des kantonalen Datenschützers gestossen. Dieser schlug vor, eine Vollgesetzgebung zu erarbeiten.

Neu soll das Obwaldner Datenschutzgesetz nur noch für natürliche Personen gelten und nicht mehr für juristische. Zudem darf der Kanton nicht mehr so viele Bereiche vom Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes ausnehmen wie bisher. Dies schränke die Regelungsmöglichkeit der Kantone ein, heisst es im Bericht.

Einen grossen Mehraufwand bescheren soll die neue Gesetzgebung der kantonalen Verwaltung nicht, wie der Regierungsrat festhält. Davon ausgenommen sind die Straf- und die Strafvollzugsorgane, auf die ein "wesentlicher Mehraufwand" zukommen dürfte, weil dort strengere Vorgaben gelten. So müssen sie neu ein Verzeichnis der Datenbearbeitungstätigkeit führen.

Bezüglich des Datenschutzbeauftragten geht der Regierungsrat davon aus, dass dieser zumindest vorerst mit den vorhandenen Ressourcen weiterarbeiten könne. Dieser erhalte zwar neue Aufgaben und Kompetenzen, er werde aber auch von verschiedenen Tätigkeiten entlastet. Solle ein Ausbau nötig werden, würde auch eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden ein Thema, erklärte der Regierungsrat.

Das neue Datenschutzgesetz soll auf den 1. September 2023 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin werden auch die neuen Bestimmungen des Bundes rechtskräftig werden. Die Beratungen im Kantonsrat sind für den Mai und Juni vorgesehen.

(sda)


Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Bund richtet im Eigenthal LU Asylunterkunft ein
Regional

Bund richtet im Eigenthal LU Asylunterkunft ein

Der Bund richtet im Truppenlager Eigenthal in der Gemeinde Schwarzenberg LU eine temporäre Asylunterkunft ein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) begründet dies mit einer erwarteten überdurchschnittlichen Zahl von Asylgesuchen im laufenden Jahr.

Nominallöhne steigen 2023 laut erster Schätzung um 1,8 Prozent
Wirtschaft

Nominallöhne steigen 2023 laut erster Schätzung um 1,8 Prozent

Die Löhne steigen in diesem Jahr zwar deutlich. Die Teuerung dürfte die Zugewinne jedoch erneut zunichte machen.

Richemont-Finanzchef bleibt Spitzenverdiener der Geschäftsleitung
Wirtschaft

Richemont-Finanzchef bleibt Spitzenverdiener der Geschäftsleitung

Beim Luxusgüterkonzern Richemont hat das Management in dem im März zu Ende gegangenen Geschäftsjahr 2022/23 deutlich mehr verdient. Topverdiener war allerdings nicht CEO Jérôme Lambert, sondern erneut Finanzchef Burkhart Grund.

Zug mietet Haus für schulergänzende Betreuung
Regional

Zug mietet Haus für schulergänzende Betreuung

Die Stadt Zug bietet ab dem neuen Schuljahr deutlich mehr Plätze zur schulergänzenden Kinderbetreuung an. Wie sie am Donnerstag mitteilte, stehen neu 1243 Plätze zur Verfügung, 147 Plätze oder 13 Prozent mehr als bislang.