Postomat-Knacker muss ins Gefängnis


News Redaktion
Regional / 27.02.23 23:59

Ein 33-jähriger Mann hat zwei Postomaten in Luzern und Thun derart manipuliert, dass sie über 260'000 Franken ausspuckten. Nun hat ihn das Luzerner Kriminalgericht zu 36 Monaten Gefängnis verurteilt, einen Grossteil der Strafe hat er bereits abgesessen.

Zweimal hat ein Mann sich an Postomaten zu schaffen gemacht und diese zur Geldausgabe gebracht. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)
Zweimal hat ein Mann sich an Postomaten zu schaffen gemacht und diese zur Geldausgabe gebracht. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Als "gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage" bezeichnet das Gericht im Urteil das, was der Beschuldigte im Juni und Juli 2020 angerichtet hat. Innert drei Tagen brach er an der Tribschenstrasse in Luzern und an der Länggasse in Thun je einen Postomaten auf.

Er verschaffte sich so Zugang zu Kabeln, die mit einem Computer im inneren des Geldautomaten verbunden waren. Diese schloss er sodann an einen ferngesteuerten Laptop an, verband diesen mit dem öffentlich zugänglichen Internet und entfernte sich.

Unterdessen manipulierte ein Komplize aus der Ferne über den Laptop den Postomaten. Als der Beschuldigte 40 Minuten später zurückkam, begann der Automat, Geld auszugeben - 113'8000 Franken waren es in Luzern, fast 140'000 Franken in Thun, zudem über 12'000 Euro.

Für das Aufbrechen und Manipulieren der Postomaten habe der Beschuldigte von seinen Auftraggebern je 1500 Franken erhalten, heisst es im Urteil, das am Montag veröffentlicht wurde. Es ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte, der 2010 in seiner Heimat Lettland zu einer neunjährigen Haftstrafe wegen Betrugs, Diebstahls und Mordes verurteilt worden war, sass in der Schweiz bereits fast zwei Jahre in Untersuchungs- und Auslieferungshaft sowie im vorzeitigen Strafvollzug.

Er muss rund 14'000 Franken Verfahrenskosten tragen und wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Sein Vergehen wiege schwer, er sei in die Schweiz eingereist um Vermögensdelikte zu begehen und habe dies als eine Art Nebenberuf getan, hält das Gericht fest.

(sda)


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