Raser auf A2 innert vier Minuten dreimal geblitzt


News Redaktion
Regional / 13.04.23 23:59

Eine wortwörtliche Blitzfahrt hat ein Autofahrer auf der A2 hingelegt, als er im Raum Luzern innert vier Minuten dreimal von einem Radar erfasst wurde. Weil er in einem Fall 62 km/h zu schnell unterwegs war, verurteilte ihn das Kriminalgericht zu einer bedingten Gefängnisstrafe.

Ein ausländischer Autofahrer wurde auf der A2 gleich mehrfach geblitzt und erhielt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT)
Ein ausländischer Autofahrer wurde auf der A2 gleich mehrfach geblitzt und erhielt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT)

Der 32-jährige Lenker war in jener Novembernacht im Jahr 2018 in Richtung Norden unterwegs, als die Blitzserie um Punkt 00.41 Uhr begann, wie dem Urteil zu entnehmen ist, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Eine stationäre Radaranlage beim Autobahnanschluss Stans erfasste ihn mit 142 km/h.

Danach ging es Blitz auf Blitz weiter - um 00.46 Uhr tappte er im Kirchenwaldtunnel mit 120 km/h in die Radarfalle, drei Minuten später registrierte ihn das Messgerät im Sonnenbergtunnel mit 142 km/h und um 00.50 Uhr wurde der Personenwagen des Beschuldigten auch im Reussporttunnel erfasst - mit 97 statt der erlaubten 80 km/h.

Der in Italien wohnhafte rumänische Lenker gab zu seiner Verteidigung an, er sei an jenem Tag geschäftlich in Deutschland unterwegs gewesen. In seiner Eile habe er die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet und weil er auf der Autobahn fuhr, sei er davon ausgegangen, dass er 130 km/h fahren dürfe, wie er sich das in Italien gewöhnt sei.

Das Gericht stuft sein Vergehen als mittelschwer ein. Zum Verhängnis wurde ihm die Geschwindigkeitsübertretung von 62 km/h im Sonnenbergtunnel, mit der er den Rasertatbestand erfüllte. Er wurde im abgekürzten zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bedingt bei zwei Jahren Bewährung verurteilt.

Da er Ersttäter sei, kooperiert und Reue gezeigt habe, gehe das Gericht davon aus, dass er seine Lehren aus dem Strafverfahren ziehen werde. Dieses kostet ihn rund 2000 Franken. Das Urteil ist rechtskräftig. Dass Autobahntunnel beliebte Standorte für Radargeräte sind, dürfte dem Mann seither bekannt sein: Er wurde am selben Tag auch im Arisdorftunnel BL geblitzt.

(sda)


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