Regierungsrat lanciert Gegenvorschlag zur "Anti-Chaoten-Initiative"


News Redaktion
Schweiz / 16.03.23 09:39

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, die "Anti-Chaoten-Initiative" der Jungen SVP des Kantons Zürich abzulehnen. Mit einem Gegenvorschlag sollen Verursacher und Verursacherinnen von Polizeieinsätzen an unbewilligten Kundgebungen und bei der Räumung von besetzten Liegenschaften trotzdem vermehrt zur Kasse gebeten werden.

Die Kosten von Polizeieinsätzen an unbewilligten Kundgebungen sollen künftig auf Veranstalter und Teilnehmende abgewälzt werden. Dies sieht der Gegenvorschlag des Regierungsrats zur
Die Kosten von Polizeieinsätzen an unbewilligten Kundgebungen sollen künftig auf Veranstalter und Teilnehmende abgewälzt werden. Dies sieht der Gegenvorschlag des Regierungsrats zur "Anti-Chaoten-Initiative" der Jungen SVP vor. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht vor, dass die Kosten von ausserordentlichen Polizeieinsätzen künftig zwingend den Verursachern verrechnet werden sollen, wenn diese vorsätzlich gehandelt haben, wie der Regierungsrat am Donnertag mitteilte.

Bereits heute kann die Polizei gestützt auf das Polizeigesetz Kostenersatz verlangen, wenn der Einsatz grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

Die Forderungen der "Anti-Chaoten-Initiative" gehen noch weiter: Auch die Kosten von Sachbeschädigungen an unbewilligten Demonstrationen sollen auf Veranstalter und Teilnehmende abgewälzt werden. Zudem sollen Demonstrationen ab einem gewissen Ausmass grundsätzlich bewilligungspflichtig werden.

Beides geht dem Regierungsrat zu weit. Eine umfassende Bewilligungspflicht greift seiner Einschätzung nach ohne Not in die Gemeindeautonomie ein. Die Kosten von Sachbeschädigungen im Rahmen von Demonstrationen und anderen Veranstaltungen könnten bereits jetzt über den Zivilweg geltend gemacht werden. Eine Regelung dazu im kantonalen Recht sei daher nicht nötig.

Als nächstes wird sich eine Kantonsratskommission mit der Volksinitiative und dem Gegenvorschlag befassen. Das letzte Wort nach der Beratung im Parlament werden - falls die Initiative nicht zurückgezogen wird - die Stimmberechtigten haben.

(sda)


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