Revision der Jagdverordnung geht Glarnern zu wenig weit


News Redaktion
Regional / 16.02.23 10:59

Die Regierung des Kantons Glarus fordert, dass die Schwelle für einen Wolfsabschuss in der Revision der Jagdverordnung weiter gesenkt wird. Sie befürchtet, dass es keine Entspannung für den Alpsommer 2023 gibt.

Die Glarner Regierung pocht bei der aktuellen Revision der Jagdverordnung auf eine einfachere Regulierung der Wolfspopulation. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/DPA/SWEN PFÖRTNER)
Die Glarner Regierung pocht bei der aktuellen Revision der Jagdverordnung auf eine einfachere Regulierung der Wolfspopulation. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/DPA/SWEN PFÖRTNER)

Die Glarner Regierung verwies in einer Mitteilung vom Donnerstag darauf, dass eine Regulierung der Wolfspopulation dringlich sei. Die geplante Revision der Jagdverordnung, welche noch bis am 23. Februar in der Vernehmlassung ist, gehe zu wenig weit.

Ginge es nach der Glarner Exekutive, so soll nach Wolfsangriffen auf Rinder oder Pferde bei der Bewertung von Massnahmen nicht mehr zwischen verletzten und schwer verletzten Tieren unterschieden werden. Die Schwelle für Massnahmen bei Angriffen auf Schafe oder Ziegen soll von heute zehn auf fünf Tiere gesenkt werden.

Damit ergänzt die Regierung die Stellungsnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Diese kritisierte die Revision im Bezug auf die Regulierung eines schadenstiftenden Wolfsrudels als ungenügend.

Mit der Stellungnahme zur geplanten Verordnungsänderung beantragte die Regierung, ein im August eingereichtes Postulat als erledigt abzuschreiben.

Damals hatte die Glarner SVP-Landratsfraktion ein Postulat eingereicht, in dem sie gefordert hatte, dass sich die Regierung für eine beschleunigte Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes einsetzt. Andernfalls solle man auf eine Notverordnung pochen, die den Kantonen in einem beschränkten Zeitraum eine eigenständige und umfassende Regulierung der Wolfsbestände erlaubt.

Die Regierung verwies am Donnerstag in ihrer Mitteilung darauf, dass sie bereits alle Möglichkeiten zur Wolfsregulierung ausgeschöpft habe, die in ihrem Handlungsspielraum liegen. Erst Ende Januar wurde im Kanton Glarus ein zweiter Jungwolf des Kärpfrudels erlegt. Der Abschuss war zuvor vom Bund bewilligt worden.

Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt zu. Aktuell leben rund 200 Wölfe und 23 Rudel im Land. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft will der Bundesrat Wolfsabschüsse zusätzlich zu den bereits 2021 angepassten Bestimmungen weiter erleichtern.

Der Bundesrat hat dazu am 9. November 2022 die Vernehmlassung über die entsprechende Revision der Jagdverordnung eröffnet. Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten.

Bereits für den Alpsommer 2021 senkte der Bundesrat die Schwelle für den Abschuss von Wölfen. Ab da war es Kantonen erlaubt, Wölfe bereits ab zehn gerissenen Nutztieren abzuschiessen. Davor war die Grenze bei 15 Tieren angesetzt. Zudem war die Verordnung dahingehend präzisiert worden, dass bei Rindern, Pferden und Lamas drei Risse ausreichen, um einen Wolf zu erlegen.

(sda)


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