Binswanger wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Grund dafür ist ein Tweet, den die Journalistin im Jahr 2020 verfasste. Darin schrieb sie, Spiess-Hegglin bezichtige seit 5,5 Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung. Dabei bezog sie sich auf einen Vorfall zwischen Spiess-Hegglin und dem damaligen Kantonsratskollegen Markus Hürlimann anlässlich der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014.
"Das ist massiv ehrverletzend und wurde wider besseres Wissens geschrieben", sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie der Anwalt von Binswanger gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, werde er noch mit seiner Mandatin besprechen, ob das Urteil weitergezogen wird.
(sda)