Bei der Stellenbesetzung für das Schuljahr 2023/24 zeichne sich eine ähnliche Situation wie im Vorjahr ab, teilte die Bildungsdirektion am Dienstag mit.
Die Gemeinden erhalten deshalb auch für das kommende Schuljahr die Möglichkeit, Personen ohne Zulassung zum Schuldienst als Lehrperson einzusetzen. Die Anstellung ist auf ein Schuljahr befristet. So soll sichergestellt werden, dass keine Schülerin und kein Schüler länger als ein Jahr von einer Person ohne Lehrdiplom unterrichtet wird.
(sda)