Schwyz nimmt anderen Kantonen keine jungen Flüchtlinge mehr ab


News Redaktion
Regional / 06.04.23 16:17

Der Kanton Schwyz hat die Überlastungsklausel aktiviert bei der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (UMA). Damit müssen die Kantone Zug, Ob- und Nidwalden die jungen Flüchtlinge wieder selber unterbringen.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende geniessen einen besonderen Schutz. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende geniessen einen besonderen Schutz. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Die Migrationsämter der drei Kantone hatten 2021 eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach der Kanton Schwyz die UMA für alle vier Kantone aufnimmt und dafür die entsprechend höhere Entschädigung der anderen Kantone erhält. Im Gegenzug wurden Schwyz weniger erwachsene Flüchtlinge zugeteilt.

Hintergrund war der starke Rückgang von Asylgesuchen der UMA-Kategorie, für die umfangreichere Betreuungsstrukturen nötig sind. Diese mussten somit nur in Schwyz aufrecht erhalten werden. Im vergangenen Jahr allerdings stieg die Zahl der zugewiesenen UMA sprunghaft an von 36 auf 87, wie einer Antwort der Schwyzer Regierung auf eine kleine Anfrage zu entnehmen ist, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Daher habe der Kanton Mitte März eine Klausel aktiviert, die zum Schutz einer Überbelastung vorsieht, die UMA wieder auf die anderen Kantone zu verteilen. Derzeit sei das Amt für Migration daran, die Anrufung der Klausel für alle Beteiligten gemeinverträglich umzusetzen.

Im Kanton Schwyz werden die UMA seit 2021 in einer ersten Phase im Durchgangszentrum Biberhof untergebracht. Je nach Alter und Fortschritt werden sie anschliessend in Regelklassen der Oberstufe eingeschult, um die Integration voranzutreiben.

(sda)


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