Die Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit folgt dem Antrag der Regierung und stimmt dem Beitritt zu, wie sie am Donnerstag mitteilte. Heute zahlt der Kanton Schwyz jährlich rund drei Millionen Franken an die Aus- und Weiterbildungsleistungen der innerkantonalen Spitäler, davon sind rund 1,2 Millionen Franken für die Weiterbildung von Assistenzärzten und Assistenzärztinnen bestimmt.
Im Rahmen der Vereinbarung verpflichten sich die Kantone, den Spitälern auf ihrem Kantonsgebiet für die Leistungen in der ärztlichen Weiterbildung einen jährlichen Pauschalbetrag pro Assistenzarzt und Assistenzärztin von mindestens 15'000 Franken auszurichten.
Gleichzeitig ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen zwischen den Kantonen, die wegen der Grösse ihrer Spitäler überproportional mit Ausbildungsleistungen belastet werden.
Nach dem Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung wird der Kanton Schwyz jährlich gesamthaft rund 5,3 Millionen Franken an die Aus- und Weiterbildung in den Spitälern zahlen. Davon fliessen 2,2 Millionen Franken in den Ausgleichstopf.
Im Kanton Schwyz gibt es kein Kantonsspital, sondern nur regionale Spitäler, die privatrechtlich organisiert sind und unterschiedliche Trägerschaften haben. Im Spital Einsiedeln hatten im vergangenen August sieben Assistenzärzte der Inneren Medizin gekündigt. Grund waren die vielen Überstunden und gestrichene Weiterbildungen.
(sda)