Schwyzer Regierung lehnt Vertretungsregelung für Ratsmitglieder ab


News Redaktion
Regional / 13.04.23 14:14

Schwyzer Kantonsrätinnen und Kantonsräte sollen sich - bei Absenzen - nicht vertreten lassen können. Die Schwyzer Regierung lehnt eine entsprechende Motion ab, die eine Vorlage für ein "pragmatisches und möglichst einfach umsetzbares" Vertretungssystem forderte.

Die Schwyzer Regierung möchte nicht, dass sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte vertreten lassen können. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Die Schwyzer Regierung möchte nicht, dass sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte vertreten lassen können. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Obwohl die Anwesenheitsquote im Schwyzer Kantonsrat im Allgemeinen "sehr gut" sei, gebe es immer wieder Abwesenheiten, die dazu führten, dass es zu Verzerrungen des eigentlichen Stimmverhältnisses komme, schreiben die Kantonsräte aus den Reihen der SP, Mitte und GLP in ihrer Motion.

Für sie sind verschiedene Vertretungsregelungen denkbar. Beispielsweise ein "Nachrücken auf Zeit" oder dass das Kantonsratsmitglied der Ratsleitung vorab seine Positionen zu den einzelnen Geschäften schriftlich bekannt gibt.

Für die Regierung aber kommt eine Vertretungsregelung nicht in Frage, wie sie in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt. Das bisherige System habe sich in der Vergangenheit bewährt, die Vertretung durch nicht gewählte Personen lehnt der Regierungsrat aus "direktdemokratischen Überlegungen" ab.

Ein System von Suppleanten, wie es der Kanton Wallis kennt, erachtet die Regierung ebenfalls als "nicht unterstützungswürdig". Im Wallis werden neben den 130 Mitglieder des Grossen Rats gleichzeitig 130 Suppleanten gewählt, welche die verhinderten Abgeordneten ersetzen können.

Auch das Vertretungssystem durch Nichtgewählte, das der Kanton Aargau Anfang dieses Jahr einführte und bislang einmal zur Anwendung kam, lehnt die Regierung ab. Es wäre auf den Kanton Schwyz kaum übertragbar, da gerade in kleineren Gemeinden die Listen keine nichtgewählten Kandidaten aufweisen würden. Ein Nachrücken als Vertreter wäre gar nicht möglich.

Auch die Möglichkeit, vorab die Positionen zu den einzelnen Geschäften abgeben zu können, ist für die Regierung keine Option. Im Rahmen der Debatten änderten sich Anträge laufend und das Abstimmungsverfahren müsse angepasst werden, hält sie fest. Zudem befürchtet die Regierung, dass diese Möglichkeit dazu führen würde, dass Abwesenheiten zunähmen.

(sda)


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