Schwyzer Regierung muss Strassenbauprojekt in Tuggen überarbeiten


News Redaktion
Regional / 27.01.23 15:07

Der Kanton Schwyz muss bei der Sanierung der Strasse zwischen Wangen und Tuggen über die Bücher. Das Verwaltungsgericht hat Beschwerden von Verbänden gutgeheissen, die den Wildtierkorridor gefährdet sehen und die Höhe von Haltekanten bemängelten.

Wegen dem Wildtierkorridor muss ein Strassenprojekt im Kanton Schwyz überarbeitet werden. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)
Wegen dem Wildtierkorridor muss ein Strassenprojekt im Kanton Schwyz überarbeitet werden. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Der Regierungsrat hatte das 20,5 Millionen Franken teure Projekt im vergangenen April genehmigt. Zwischen Holeneich und Lägeten soll die über 60 Jahre alte Strasse auf einer Länge von zwei Kilometern vollständig ersetzt und auf sieben Meter verbreitert werden. Zudem ist ein Rad- und Gehweg vorgesehen.

Gegen den Entschluss gingen beim Verwaltungsgericht Beschwerden ein. Im Vordergrund stand die Beeinträchtigung des Wildtierkorridors durch die geplanten Stützmauern, heisst es im Urteil von Ende November, das online aufgeschaltet ist.

Das Richtergremium hat den Beschwerdeführern Recht gegeben und den Entscheid der Regierung aufgehoben. Was den Wildtierkorridor betrifft, führe das Projekt zu einer Verschlechterung der heutigen Situation, da die für Wildtiere unüberwindbaren Stützmauern einen Eingriff in ein geschütztes Biotop darstellten.

Das Vorhaben stehe damit im Widerspruch zum kantonalen Richtplan, der die Aufwertung der Korridore verlange. Zum anderen rügt das Gericht, dass der Kanton keine Alternativen aufgezeigt habe. Das Projekt sei daher unvollständig.

Auch eine zweite Beschwere hiess das Gericht gut. Dabei ging es um das Behindertengleichstellungsgesetz. Gerügt wurde die mit 16 Zentimeter zu geringe Höhe der Randsteine bei Bushaltestellen. Der Kanton argumentierte, es handle sich um ein Bauprojekt, bei der Ausführungsplanung würden 22 Zentimeter hohe Randsteine geprüft und wenn möglich realisiert.

Auch das sei unvollständig, urteilte das Gericht. Die aufgelegten Projektgesuchsunterlagen und der Projektbeschluss bezüglich der Frage der Höhe der Haltekanten seien offen oder gar widersprüchlich. Es handle sich dabei aber um ein wesentliches für die Projektbewilligung erforderliches Element im Baugesuch.

Ursprünglich war geplant, 2024 mit den Bauarbeiten zu starten. Nach dem Urteil hat das Schwyzer Baudepartement die Überarbeitung des Projekts zum Schwerpunkt für das Jahr 2023 erklärt.

(sda)


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