Das Bezirksgericht Höfe müsse sich vermehrt mit Schiedsfällen befassen, die gar keinen Bezug zum Kanton Schwyz hätten. Dass sie dennoch dort vor Gericht gebracht werden, habe mit dem Gerichtskostenvorschuss zu tun, hält der Schwyzer Mitte-Kantonsrat Mathias Kessler in seinem Vorstoss fest.
So liege nämlich der Maximalbetrag für den Gerichtskostenvorschuss im Kanton Schwyz bei 150'000 Franken. Zwar wird bereits heute zusätzlich auch die Höhe des Streitwerts berücksichtigt, allerdings gibt es hier anders als etwa im Kanton Zürich eine Deckelung.
Das führe zu einer "ungewollten Mehrbelastung" der Schwyzer Gerichte. Um dem vorzubeugen, solle der Gerichtskostenvorschuss dynamischer gestaltet werden, fordert Kessler als Präsident der Rechts- und Justizkommission. Eine maximale Grundgebühr soll mit einem Prozentsatz des Streitwerts ergänzt werden.
Die Schwyzer Regierung hält in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion fest, die Gebühren würden erst ab Streitwerten von 8 Millionen Franken ein Thema. Sie wolle daher zuerst prüfen, wie viele Fälle betroffen wären und ob eine Anpassung der Gebührenordnung ausreichen würde, statt das Gesetz zu ändern.
Der Regierungsrat beantragt dem Parlament daher, die Motion als weniger verbindliches Postulat entgegenzunehmen. Die bekanntermassen tiefen Gerichtsgebühren im Kanton Schwyz seien umfassend zu überprüfen, auch im Vergleich mit umliegenden Kantonen. Die Regierung gibt zu bedenken, dass von höheren Gebühren auch Schwyzer Parteien betroffen wären.
(sda)