Der beschuldigte Betriebsleiter wird weiter der mehrfachen fahrlässigen schweren und der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten bestraft, teilte das Bezirksgericht Schwyz am Montag mit.
Zudem sprach das Gericht den beschuldigten Pistenfahrzeugführer von den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung sowie der mehrfachen fahrlässigen schweren und der einfachen Körperverletzung vollumfänglich frei. Gleiches gilt für den beschuldigten stellvertretenden technischen Leiter: Auch er wird von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.
(sda)