Siebenjährigen ermordet: Verwahrung für Basler Seniorin bestätigt


News Redaktion
Schweiz / 08.02.23 12:00

Das Bundesgericht hat die Verwahrung der Seniorin bestätigt, die im März 2019 in Basel einen siebenjährigen Buben mit Messerstichen in den Hals ermordet hatte. Die Frau forderte die Einstellung des Strafverfahrens gegen sie und eine Haftentschädigung.

Die Ermordung des siebenjährigen Knaben in Basel erschütterte die Schweiz. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)
Die Ermordung des siebenjährigen Knaben in Basel erschütterte die Schweiz. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)

Die Vorinstanz durfte aufgrund der Gutachten von einer anhaltenden wahnhaften Störung und damit von der Schuldunfähigkeit der Verurteilten ausgehen. Dies hält das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Weil eine stationäre therapeutische Massnahme nichts gebracht hätte, war eine Verwahrung zulässig.

Die Seniorin beteuerte vor Bundesgericht einmal mehr, an keiner psychischen Erkrankung zu leiden. Das Gutachten sei ein "Zweckgutachten" gewesen. Sie verlangte eine "rechtsstaatliche Aufklärung" der Ursache für ihre Tat, da sie Opfer behördlicher Intrigen sei und sich in einem Notstand befunden habe. (Urteil 6B_1123/2022 vom 26.1.2023)

(sda)


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