Der Freispruch im Fall des Sohnes ist rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte den Freispruch des Amtsgerichts Dorneck-Thierstein SO vom Mai 2021 nicht angefochten. Das Baby war im Juli 2010 erstickt. Ob Fremdeinwirkung vorlag, oder ob Erbrochenes dem Kind die Atemwegen versperrte, konnte nicht abschliessend geklärt werden.
Das Obergericht hat sich aus diesem Grund noch mit dem Anklagepunkt der mehrfach versuchten Tötung der Tochter zu befassen. Der Beschuldigte soll im Frühling 2012 das damals ebenfalls acht Wochen alte Baby mehrmals heftig geschüttelt haben. Der Säugling erlitt schwere Verletzungen.
(sda)