Die Gesetzesinitiative verlangt, dass Gemeinden für ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und bezahlbares Angebot zur Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren sorgen. Sie sollen dazu private Angebote unterstützen oder eigene führen können.
Die Gemeinden sollen den Familien nach Einkommen abgestufte Beiträge zur Deckung der Betreuungskosten gewähren. Der Kanton muss dabei mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten übernehmen.
Die SP begründete ihr Begehren damit, dass im Kanton Schwyz Kindertagesstätten vielerorts gar nicht verfügbar seien. Zudem hätten vor allem gut verdienende Eltern von den Betreuungsangeboten profitiert. Um Chancengleichheit zu schaffen müsse das Angebot deswegen dringend vergünstigt werden.
(sda)