Spitäler erhalten mehr Geld für Hausarzt- und Kinderarztausbildung


News Redaktion
Schweiz / 23.03.23 11:35

Der Zürcher Regierungsrat will dem Mangel an Haus- und Kinderärzten mit höheren Beiträgen für die ärztliche Weiterbildung begegnen. In mehreren Fachgebieten will er hingegen die Zulassung von neuen Ärztinnen und Ärzten beschränken, wie er am Donnerstag mitteilte.

Um dem Hausarztmangel zu begegnen, will der Zürcher Regierungsrat die medizinische Weiterbildung stärken. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/DPA dpa/A3344/_STEPHAN JANSEN)
Um dem Hausarztmangel zu begegnen, will der Zürcher Regierungsrat die medizinische Weiterbildung stärken. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/DPA dpa/A3344/_STEPHAN JANSEN)

In der medizinischen Versorgung besteht gemäss Regierungsrat ein Ungleichgewicht: Wegen des Ärztemangels in der Grundversorgung gebe es bereits vereinzelte Gemeinden ohne Hausarztpraxen, und bestehenden Praxen könnten häufig keine neuen Patienten aufnehmen. Demgegenüber würden laufend spezialisierte Praxen eröffnet, wodurch das Angebot ausgebaut werde und die Kosten stiegen.

Um dem Mangel in der Grundversorgung entgegenzuwirken, will der Regierungsrat die kantonalen Beiträge an die Listenspitäler für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten zum Facharzttitel erhöhen, schreibt er einer Mitteilung vom Donnerstag.

Werden heute pro Person und Jahr 15'000 Franken ausgerichtet, sollen es demnach ab 2024 maximal bis zu 25'000 Franken sein, wenn die Ausbildung in der Hausarztmedizin, der Kinder- und Jugendmedizin, der Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgt.

Heute stellt der Kanton für die etwa 2150 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung rund 32 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser jährliche Beitrag dürfte sich auf rund 41,5 Millionen Franken erhöhen. Wie sich diese Erhöhung auswirkt, soll drei Jahre nach Einführung wissenschaftlich erforscht werden.

In jenen Fachbereichen, in denen eine ausreichende ambulante Versorgung sichergestellt ist, will der Regierungsrat hingegen die Zulassungen im Sinne der neuen Bundesvorgaben beschränken und Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte festlegen.

Da diese Bundesvorgaben 2024 noch angepasst werden, greift der Regierungsrat vorerst auf eine mögliche Übergangslösung zurück; bis Mitte 2025 wird in den vier Fachgebieten Kardiologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Radiologie sowie Urologie eine neue Zulassung nur vergeben, wenn eine bisherige zurückgegeben wird.

(sda)


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