Stadt Luzern begrenzt Airbnb-Vermietung auf 90 Tage im Jahr


News Redaktion
Regional / 12.03.23 13:11

Die Stadt Luzern schränkt das Angebot von Kurzzeitvermietung wie Airbnb stark ein. Das Stimmvolk hat am Sonntag eine Initiative angenommen, die eine Vermietung nur noch maximal 90 Tage im Jahr zulässt. Der weniger strenge Gegenvorschlag des Stadtrats wurde abgelehnt.

Das Vermieten von Wohnungen über Airbnb im grossen Stil ist mit dem Volksentscheid in der Stadt Luzern vorbei. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/DPA/FRISO GENTSCH)
Das Vermieten von Wohnungen über Airbnb im grossen Stil ist mit dem Volksentscheid in der Stadt Luzern vorbei. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/DPA/FRISO GENTSCH)

Die SP-Initiative "Wohnraum schützen - Airbnb regulieren" wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 64,3 Prozent (11'843 zu 6298 Stimmen) gutgeheissen. Somit wird die Beschränkung der Vermietungsdauer in der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Luzern festgeschrieben. Die Stimmbeteiligung betrug 34,6 Prozent, wie die Stadt mitteilte.

Den Gegenvorschlag der Stadtregierung lehnte das Stimmvolk ab mit 48,9 Prozent Prozent (9007 Nein- zu 8529 Ja-Stimmen). Dieser sah Kontingente für die Kurzzeitvermietung pro Quartier vor und hätte dies bloss in einem Reglement festhalten wollen. Der Stadtrat war gegen die Initiative, weil sie faktisch auf ein Verbot hinauslaufe. Kurzzeitvermietungen seien nämlich erst ab 90 Tagen rentabel.

Aktuell werden rund 390 Wohnungen in der Stadt Luzern kurzzeitig vermietet. Mit dem Gegenvorschlag hätte deren Zahl auf rund 520 ansteigen können. In gewissen Quartieren sind die Kontingente, die der Stadtrat vorgesehen hatte, bereits ausgeschöpft.

Mit der Initiative soll die temporäre Vermietung im grossen Stil beschränkt werden und mehr Wohnraum für Ortsansässige zur Verfügung stehen. Laut den Initianten sind nur kommerzielle Anbieter betroffen. Einzelne Zimmer können auch künftig dauerhaft vermietet werden. Ziel sei weiterhin ein gutes Verhältnis zum Tourismus.

In der Schweiz kennen die Kantone Genf und Waadt Beschränkungen der Kurzzeitvermietung. Genf führte bereits 2018 eine 90-Tage-Regel ein. In der Waadt müssen seit Juni 2022 Kurzzeitvermieter ab 90 Tagen ihre Aktivitäten beim Kanton anmelden und eine Bewilligung beantragen.

Ebenfalls im vergangenen Jahr hat auch die Stadt Bern strengere Regeln erlassen. So dürfen in der Altstadt nicht mehr alle Stockwerke gewerbsmässig als Ferienwohnungen vermietet werden. In mehreren Kantonen liefert Airbnb Tourismusabgaben ab. Neben Luzern sind auch Zürich, Zug, Genf und die beiden Basel darunter.

(sda)


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