Weil die Berechnung der Abwassergebühren in der Stadt Luzern veraltet und nicht verursachergerecht ist, will der Stadtrat diese anpassen. Aktuell gibt es eine Anschlussgebühr und eine Betriebsgebühr, die sich anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet.
Da das städtische Kanalisationsnetz weitgehend erstellt sei, rechtfertige sich die Anschlussgebühr nicht mehr, hält der Stadtrat in seinem Bericht und Antrag zum revidierten Siedlungsentwässerungsreglement fest, den er am Donnerstag veröffentlichte. Zudem werde das abfliessende Regenwasser nirgends erfasst.
Aus diesem Grund schlägt die Regierung vor, die Anschlussgebühr abzuschaffen, die bisherige Betriebsgebühr durch eine Schmutzwassergebühr zu ersetzen und zusätzlich eine jährliche Gebühr für Regenabwasser und eine Gebühr für Fremdwasser einzuführen. Der jährliche Finanzbedarf von rund 20 Millionen Franken soll unverändert bleiben.
Der Preisüberwacher empfahl dagegen, die Anschlussgebühr beizubehalten oder schrittweise zu senken und die wiederkehrenden Gebühren zu reduzieren, sodass diese 8 statt 14 Millionen Franken generieren. Er begründete dies mit der Gleichbehandlung.
Der Stadtrat widerspricht dem. Eine Staffelung wäre zu kompliziert und das neue System bringe lediglich eine Verschiebung der Gebühren, weshalb er an seinem Vorschlag festhalte.
Weiter will er 55 Kilometer privater Sammelleitungen ins städtische Eigentum übertragen. Diese seien oftmals ungenügend unterhalten. Die Übernahme kostet 2,975 Millionen Franken, dazu kommen jährliche Unterhaltskosten von 1,04 Millionen Franken.
Insgesamt beantragt der Stadtrat dem Parlament einen Sonderkredit über 10,9 Millionen Franken. Das neue Reglement soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
(sda)