Der Stadtrat ist zwar erfreut, dass der Friedhof Sihlfeld nachts nicht geschlossen werden muss, wie er am Mittwoch mitteilte. Aber er ist der Ansicht, dass er bereits die vom Verwaltungsgericht geforderten Massnahmen, um für Ruhe und Frieden zu sorgen, getroffen hat.
Ausserdem ist der Stadtrat - anders als das Verwaltungsgericht - der Auffassung, dass er grundsätzlich nicht verpflichtet war, auf das Begehren zur Schliessung des Friedhofs einzutreten. Nun soll das Bundesgericht klären, unter welchen Voraussetzungen von der Stadt konkrete Massnahmen gefordert werden können und die Stadt auf solche Begehren einzutreten hat, wie es in der Mitteilung heisst.
Partys und Sonnenbadende auf dem Friedhof hatten zu Klagen geführt und der Mieter eines Familiengrabs hatte 2020 mit Hinweis auf die Drogen- und Stricherszene die nächtliche Schliessung der Anlage verlangt. Der Bezirksrat hiess dies gut und wies die Stadt an, den Friedhof spätestens ab 20 Uhr zu schliessen.
Die Stadt wandte sich daraufhin ans Verwaltungsgericht, das den Entscheid des Bezirksrats teilweise aufhob. Die Stadt müsse den Friedhof nicht zwingend abends schliessen, aber sie müsse Massnahmen ergreifen, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen, urteilte das Verwaltungsgericht.
Die Stadt hatte solche bereits im Herbst 2020 ergriffen, um den Friedhof als Ort der Einkehr und Trauer für Hinterbliebene zu schützen, wie es in der Mitteilung heisst. Dazu gehören Kontrollen der Stadtpolizei, gezielte Bepflanzung und Schilder, die auf angemessenes Verhalten hinweisen.
(sda)