Diese Strategie sieht vor, den Freizeittourismus zu fördern und vermehrt Tagesgäste und Individualreisende aus der Schweiz und dem benachbarten Ausland anzusprechen, teilte die Stadt Zug am Montag mit.
Die aktuelle Beherbungsabgabe beträgt seit 2007 pro Tag und Gast 90 Rappen. Für Kinder, Dauergäste, Jugendherbergen und Campingplätze sind es 50 Rappen. Damit sei die Beherbergungsabgabe der Stadt Zug eine der tiefsten in der Schweiz, heisst es weiter.
Ab 2023 soll die Abgabe auf das kantonal erlaubte Maximum von zwei Franken angehoben werden. Für Kinder, Dauergäste, Jugendherbergen und Campingplätze soll sie neu 1 Franken betragen.
Mittelfristig stelle sich die Frage, ob die kantonale Gesetzgebung angepasst werden sollte, um die heutige Obergrenze von zwei Franken aufzuheben, hiess es weiter.
(sda)