Stadtrat lehnt linke Vorschläge gegen leerstehende Wohnhäuser ab


News Redaktion
Regional / 27.04.23 11:00

Sondersteuern auf oder Enteignungen von leerstehenden Gebäuden sind weder zulässige noch taugliche Massnahmen, um die Wohnungsknappheit zu entschärfen. Zu diesem Schluss kommt der Stadtrat Luzern in seinen am Donnerstag publizierten Antworten auf Vorstösse aus dem Parlament.

Hausbesetzer machten 2020 auf ein leerstehendes Haus an der Obergrundstrasse in Luzern aufmerksam. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Hausbesetzer machten 2020 auf ein leerstehendes Haus an der Obergrundstrasse in Luzern aufmerksam. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Jona Studhalter und Johanna Küng (Grüne) verlangen in ihrer Motion "Häuser sind zum Wohnen, oder?", dass die Stadt Häuser, die länger als ein Jahr leerstehen, zum Marktpreis kaufe oder allenfalls die Eigentümerschaft enteigne. Sie sehen dies als Massnahme gegen die ihrer Ansicht nach herrschende Wohnungsnot.

"Massnahmen gegen unbewohnte Liegenschaften" verlangt auch die SP-Fraktion in einem Postulat. Sie schlägt vor, neben der Enteignung auch eine Leerstandsabgabe oder der Erlass von Belegungsvorschriften zu prüfen. Zudem solle die Polizei eine besetzte Liegenschaft weniger leicht räumen können. Weiter verlangt wird ein Monitoring leerstehender Häuser und eine Beratung für Zwischennutzungen.

Der Stadtrat lehnt die Vorschläge als unverhältnismässig ab. Es gebe weniger einschneidende Massnahmen, um das Ziel von genügend bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, erklärte er. Zudem existiere in Luzern kein strukturelles Leerstandsproblem.

Eine Leerstandsabgabe, für deren Erhebung die Stadt ohnehin keine Kompetenz habe, kommt für den Stadtrat deswegen nicht in Frage. Der Kauf einzelner leerstehender Liegenschaften würde das Wohnungsangebot kaum spürbar erhöhen, erklärt er zu einer weiteren Forderung.

Der Stadtrat glaubt nicht, dass ein Monitoring einen grossen Nutzen habe. Er verweist ferner darauf, dass die Stadt Beratungen zu möglichen Zwischennutzung anbiete. Zu den Räumungen durch die Polizei erklärt er, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden den ihnen zustehenden Spielraum im Regelfall nutzten.

Weitergehende Massnahmen lehnt die Stadtregierung mit Hinweis auf die Eigentumgsgarantie ab. Diese würde bei einer Belegungsvorschrift, die einen Vermietungszwang gleichkomme, verletzt. Auch eine Enteignung wäre nicht verhältnismässig und somit nicht zulässig.

(sda)


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