Laut der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ist die Zustimmungslösung nicht mit den beweisrechtlichen Grundsätzen des Strafprozesses vereinbar, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Auch sei die Frage ungelöst, wie eine angemessene strafrechtliche Würdigung der Willensmängel bei dieser Lösung aussehen würde.
Deshalb plädiert die Kommission für die "Nein heisst Nein"-Lösung. Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen "gegen den Willen" einer Person vornimmt.
Eine weitere gewichtige Differenz bleibt die Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern. Der Nationalrat schraubte das entsprechende Schutzalter auf 16 Jahre hoch. Die RK-S möchte bei maximal 12-jährigen Opfern bleiben.
(sda)