Die Schuldsprüche der ersten Instanz bezüglich weiterer Delikte waren nicht angefochten worden. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängte das Gericht eine Busse von 1200 Franken.
Während des Strafvollzugs hat der junge Schweizer eine ambulante Therapie zu absolvieren. Der psychiatrische Gutachter hatte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine Suchtproblematik festgestellt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine Busse von 4000 wegen versuchten Mordes gefordert. Der Verteidiger hatte auf sechs Jahre wegen schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens sowie 800 Franken Busse plädiert.
(sda)