Thurgau lanciert Aktionsplan gegen häusliche Gewalt


News Redaktion
Schweiz / 16.03.23 14:06

Der Thurgauer Regierungsrat hat einen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt genehmigt. Geplant sind verschiedene Massnahmen. Ein Thema sind auch Schutzunterkünfte. Ein Frauenhaus für den Kanton ist aber nicht vorgesehen.

Der Thurgauer Regierungsrat hat einen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt beschlossen. Die Massnahmen werden in den nächsten Jahren umgesetzt. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)
Der Thurgauer Regierungsrat hat einen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt beschlossen. Die Massnahmen werden in den nächsten Jahren umgesetzt. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Die Thurgauer Kantonspolizei rückt pro Jahr über 400 Mal wegen häuslicher Gewalt aus. Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sei bei rund der Hälfte der Kindesschutzfälle häusliche Gewalt im Spiel, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Am 1. April 2018 trat die Istanbul-Konvention in Kraft. Darin verpflichtete sich die Schweiz, Massnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Verfolgung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt zu ergreifen. Verantwortlich für die Umsetzung sind auch die Kantone.

Im Thurgau ist ein Aktionsplan mit sieben Handlungsfeldern ausgearbeitet worden. Es geht etwa um Gewaltpräventionsprogramme für Kinder und Jugendliche, um Bedrohungsmanagements, aber auch um "die Betreuung von Opfern und Schutzunterkünfte".

Bisher gibt es im Kanton Thurgau kein Frauenhaus. Ändert sich dies? Die Schaffung eines eigenen Frauenhauses sei nicht Gegenstand dieses Auftrags, erklärte Stephan Felber, Generalsekretär des Departements für Justiz und Sicherheit, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der Kanton habe mit verschiedenen Leistungserbringern Vereinbarungen abgeschlossen, so etwa mit dem Frauenhaus Winterthur oder mit der Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen oder der Fachstelle Konflikt.Gewalt.

Es fehlten aber noch Schutzunterkünfte, etwa für Kinder aus Gewaltsituationen, für junge Frauen, die von Zwangsheirat bedroht seien oder für Männer, die Opfer häuslicher Gewalt wurden. Hier gelte es, das vorhandene Angebot abzuklären, ein Verzeichnis zu erstellen und allenfalls zusätzliche Vereinbarungen abzuschliessen, so der Generalsekretär.

Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich bis 2024 auf 422'000 Franken. Die Gelder müssen noch mit dem Budget genehmigt werden. Geplant ist danach ein weiterer Aktionsplan bis 2028.

(sda)


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