Urner Kantonalbank soll nur bankenübliche Geschäfte tätigen


News Redaktion
Regional / 24.05.23 09:02

Die Urner Kantonalbank (UKB) soll ihre Tätigkeiten auf bankenübliche Geschäfte beschränken. Dies hat der Landrat gegen den Willen der Regierung beschlossen, die der Staatsbank etwas mehr Handlungsfreiheit geben wollte.

Die mittlerweile geschlossene Zweigstelle Seelisberg der Urner Kantonalbank in einer Aufnahme von 2019. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Die mittlerweile geschlossene Zweigstelle Seelisberg der Urner Kantonalbank in einer Aufnahme von 2019. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Das Kantonsparlament behandelte am Mittwoch in erster Lesung eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes und hiess diese einstimmig gut. Auf eine zweite Lesung wird verzichtet. Die Vorlage muss noch vom Stimmvolk gutgeheissen werden.

Ziel der Gesetzesrevision ist es, der 1915 geschaffenen Bank die Handlungsmöglichkeiten zu geben, damit sie im eng umkämpften Wettbewerb bestehen kann. Es sei wichtig, dass die UKB flexibel auf Marktveränderungen und neue Kundenbedürfnisse reagieren könne, erklärte der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Parlament.

Der Regierungsrat wollte deswegen das Tätigkeitsgebiet der UKB ausweiten. So sollte diese neu auch Geschäfte tätigen können, die nicht bankenüblich sind, aber direkt oder indirekt der Zweckerfüllung der Bank dienen.

Die Mehrheit des Landrats folgte in diesem Punkt der Regierung auf Antrag der vorberatenden Kommission aber nicht. Kommissionssprecher Flavio Gisler (CVP) sagte, es wäre ein Novum, wenn auch Geschäfte, die nur indirekt der Zweckerfüllung dienten, zulässig sein sollen. Nicht einmal die als AG organisierte Luzerner Kantonalbank kenne eine solche Lösung.

Christian Schuler (SVP) pflichtete dem bei und sagte, eine öffentlich rechtliche Anstalt solle gegenüber privaten Unternehmen keine wettbewerbsverzerrende Vorteile erhalten. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit habe ferner nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, sagte er mit Blick auf die Staatsgarantie. Auch Pirmin Bissig (CVP) sagte, die Staatsgarantie solle nicht in allen möglichen Bereichen eingesetzt werden können.

Auch die Fraktion SP/Grüne teilte die Bedenken der Finanzkommission. Auf Regierungskurs war dagegen die Mehrheit der FDP. Ruedi Cathry sagte, die UKB müsse im Wettbewerb mithalten können. Die Mehrheit der Fraktion stimme der Ausweitung der Geschäftstätigkeit zu, weil das Gesetz der Bank ja auch vorschreibe, keine übermässige Risiken eingehen zu dürfen.

Cathry führte weiter an, dass es letztlich darum gehe, ob die UKB gestärkt oder geschwächt werden solle. Ludwig Loretz (FDP) sagte, der Antrag der Finanzkommission sei ein Vertrauensentzug gegenüber der Bank. Theophil Zurfluh (FDP) sagte, die Kantonalbank müsse auch die Jungen abholen können, und die seien online unterwegs und nicht an einen Kanton gebunden.

Christian Schuler (SVP) sah aber keine Notwendigkeit für eine Formulierung, die letztlich alles zulasse. Finanzdirektor Urs Janett (FDP) sagte dagegen, es gehe nicht darum, dass die Bank plötzlich Coiffeursalons führe, aber sie solle sich im sehr harten Wettbewerb neue Geschäftsfelder erschliessen können. Damit könne die Bank auch Klumpenrisiken verhindern.

In der Abstimmung sprach sich der Landrat mit 48 zu 14 für die von der Finanzkommission vorgeschlagene restriktivere Lösung zu.

(sda)


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