Urner Landrat zieht Energiegesetz Zähne


News Redaktion
Regional / 24.05.23 10:05

Im Kanton Uri wird für den Ersatz von Elektrowiderstandsheizungen keine Frist gesetzt. Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung das revidierte Energiegesetz beraten und die von der Regierung geplanten Vorschriften teilweise gelockert.

Der Tagungsort des Urner Landrats, das Rathaus in Altdorf. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Der Tagungsort des Urner Landrats, das Rathaus in Altdorf. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Die praktisch gleiche Vorlage war bereits 2021 auf den Pulten der Landratsmitgliedern gelegen. Das Parlament traktandierte die Vorlage damals aber ab, weil Uri Nein zum CO2-Gesetz des Bundes gesagt hatte.

Baudirektor Roger Nager (FDP) sagte, das Gesetz lege den Fokus auf die Elektroheizungen, aber auch auf die fossilen Heizungen und die Solarenergie. Es gehe nicht darum Leute zu bestrafen oder zu etwas zu zwingen, sondern die technologische Entwicklung abzubilden.

Trotzdem wurden beim Eintreten Vorbehalte gegen das Gesetz geäussert. Die SVP forderte, dass Uri keine schärferen Vorschriften haben dürfe als der Bund. Von Seiten der FDP hiess es, dass der Vorlage der Regierung noch einige Zähne gezogen werden müssten. Erwähnt wurde dabei, dass das Gesetz auch vom Stimmvolk gutgeheissen werden müsse.

Der Landrat lockerte das Gesetz denn auch, so bei den Elektrowiderstandsheizungen. Der Regierungsrat wollte diese binnen 15 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verbieten. Dagegen wehrte sich erfolgreich die SVP.

Es genüge, wenn die Neuinstallation von Widerstandsheizungen verboten werde, begründete die SVP ihren Antrag. Die Hausbesitzer sollten aber nicht mit einer Frist unter Druck gesetzt werden.

Der Regierungsrat begründete das Verbot bis 2039 damit, dass die Widerstandsheizungen viel Strom benötigten, und zwar vor allem im Winter, wenn dieser knapp sei. Die Sprecherin von SP/Grüne warnte, dass der Landrat bei einer Streichung der Frist ein falsches Zeichen setze.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die vom Regierungsrat vorgeschlagene Pflicht zur Nutzung von Solarenergie für Neubauten und bei eingreifenden Sanierungen. Die SVP kritisierte, dass damit eine Zweiklassengesellschaft geschaffen werde zwischen denen, die auf der Sonnenseite und denen, die im Schattental lebten.

Der Landrat strich die Pflicht auf Antrag der SVP aus dem Gesetz. Stattdessen soll der Regierungsrat in einer Verordnung die Nutzung der Sonnenenergie regeln. Unbestritten war aber, dass Neubauten ihren Energiebedarf für Heizung und Warmwasser künftig ohne fossile Energieträger decken müssen.

Die Abstimmung zum Energiegesetz führt der Landrat erst nach der zweiten Lesung durch.

(sda)


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