Urner Regierung bringt Energiegesetz erneut in den Landrat


News Redaktion
Regional / 21.04.23 14:01

Der Urner Regierungsrat unternimmt einen neuen Anlauf, um den Energieverbrauch der Gebäude zu senken. Er unterbreitet dem Landrat eine Revision des Energiegesetzes, das mittelfristig das Ende der Widerstands- und der Öl-Heizungen vorsieht.

Im Kanton Uri sollen die Gebäude umweltfreundlicher geheizt werden. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/AP/MICHAEL PROBST)
Im Kanton Uri sollen die Gebäude umweltfreundlicher geheizt werden. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/AP/MICHAEL PROBST)

Der Regierungsrat hatte schon 2021 das über 20-jährige kantonale Energiegesetz revidieren wollen. Weil die Urner Stimmberechtigten damals mit einem Nein-Stimmenanteil von zwei Dritteln das CO2-Gesetz des Bundes verworfen hatten, weigerte sich der Landrat, die Vorlage zu behandeln und traktandierte diese ab.

Nun hält es der Regierungsrat an der Zeit, die Energievorschriften für Gebäude zu verschärfen. Zwischenzeitlich hat sich Uri eine Gesamtenergiestrategie gegeben. Zudem habe das Thema in den letzten Monaten stark an Bedeutung gewonnen, schreibt die Regierung in ihrem am Freitag publizierten Bericht an den Landrat. Es müsse stärker auf erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz gesetzt werden.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Gebäude im Kanton Uri gut an die neuen Bedingungen angepasst werden können. Es sei an fast allen Standorten möglich, Gebäude mit einheimischer erneuerbarer Energie statt mit fossiler Energie zu heizen, schreibt er. Er verweist zudem auf die anderen Kantone in der Zentralschweiz, die auf diesem Weg bereits vorangegangen seien.

Die neue Vorlage für eine Revision des Energiegesetzes basiert gemäss den Ausführungen des Regierungsrats weitgehend auf der abtraktandierten Vorlage. Die neuen Punkte waren bereits Thema der Gesamtenergiestrategie, der Regierungsrat verzichtete deswegen auf eine Vernehmlassung.

Das revidierte Energiegesetz sieht vor, dass elektrische Widerstandsheizungen innerhalb von 15 Jahren entfernt werden müssen. Damit kann vor allem im Winter, wenn Strom knapp ist, viel Energie gespart werden. Ab 2030 dürfen keine fossilen Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser mehr eingebaut werden. Verschärfungen gibt es auch für Elektroboiler.

Neubauten müssen ihren Energiebedarf für Heizung und Warmwasser ohne fossile Energieträger decken. Ferner ist eine Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie für Neubauten und bei Dachsanierungen vorgesehen.

(sda)


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