Am 1. August 2023 tritt im Kanton Uri das erneuerte Bildungsgesetz in Kraft. Dieses schreibt vor, dass der Kanton Angebote der Gemeinden bei der schulergänzenden Betreuung finanziell unterstützt.
Vorgesehen sind kantonale Sockelbeiträge und Belegungspauschalen. Die Sockelbeiträge sind ein jährlicher fester Beitrag, in der Vernehmlassungsbotschaft wird er auf 13'500 Franken pro Gemeinde beziffert. Dieser Beitrag sei vor allem für kleinere Gemeinden ein Anreiz, erklärte der Regierungsrat.
Die geplante Belegungspauschale richtet sich nach der Zahl von Schülern, die pro Tag schulergänzend betreut werden. Sie soll 2,5 Franken betragen. Den vollen Kantonsbeitrag erhalte eine Gemeinde nur dann, wenn sie mindestens gleich viel bezahle, erklärte der Regierungsrat. Damit werde verhindert, dass eine Gemeinde Kosten, die nicht vom Kanton finanziert würden, auf die Eltern abwälze.
Der Regierungsrat schätzt die Kosten für die schulergänzende Betreuung im ganzen Kanton auf rund 2 Millionen Franken. Er geht davon aus, dass Kanton, Gemeinden und Eltern je rund einen Drittel oder 650'000 Franken daran zahlen werden.
(sda)