Die Staatsanwaltschaft beantragte am Mittwoch vor dem Strafgericht Zug eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und vier Monaten, die Verteidigung von 3 Jahren und 6 Monaten. Der Verteidiger argumentierte, seine Mandantin habe keine Absicht gehabt ihren Kollegen zu töten oder den Polizisten schwer zu verletzen.
Einigkeit herrschte, dass die 20-Jährige, welche die Taten als 17- und 18-Jährige begangen hatte, eine ambulante Behandlung benötige, damit die Rückfallgefahr stark reduziert werden könne. Die Beschuldigte leidet an einem Borderline-Syndrom und den Folgen einer Vergewaltigung, die sie als 15-Jährige erlitten hatte.
(sda)