Es fehle der Beweis, dass sein Mandant sich bereichert habe, sagte der Verteidiger zum Vorwurf der Veruntreuung. Zur Alternativanklage, die auf ungetreue Geschäftsbesorgung lautet, sagte er, sein Mandant habe möglicherweise Fehler gemacht, es fehle aber der Vorsatz.
Der 50-jährige Schweizer war für drei Stände am Schwanenplatz zuständig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nur Einnahmen von 7000 Franken statt 54'000 Franken auf das Konto des Luzerner Fests eingezahlt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt deswegen eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn respektive sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.
(sda)