Verteidiger verlangt für Luzerner Fest-Platzchef Freispruch


News Redaktion
Regional / 07.02.23 15:52

Der Mann, der in der Darstellung der Staatsanwaltschaft 2018 als Platzchef das Luzerner Fest um 47'000 Franken geschädigt haben soll, sei von jeder Schuld freizusprechen. Dies hat sein Verteidiger am Dienstag vor dem Kriminalgericht verlangt.

Die Stadt Luzern am 30. Juni 2018, als das Luzerner Fest stattfand. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Die Stadt Luzern am 30. Juni 2018, als das Luzerner Fest stattfand. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Es fehle der Beweis, dass sein Mandant sich bereichert habe, sagte der Verteidiger zum Vorwurf der Veruntreuung. Zur Alternativanklage, die auf ungetreue Geschäftsbesorgung lautet, sagte er, sein Mandant habe möglicherweise Fehler gemacht, es fehle aber der Vorsatz.

Der 50-jährige Schweizer war für drei Stände am Schwanenplatz zuständig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nur Einnahmen von 7000 Franken statt 54'000 Franken auf das Konto des Luzerner Fests eingezahlt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt deswegen eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn respektive sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.

(sda)


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