Verwaltungsgericht lehnt regelmässige Prüfung für Hundetrainer ab


News Redaktion
Schweiz / 22.03.23 13:36

Das Zürcher Verwaltungsgericht sieht keine Grundlage für eine regelmässige Überprüfung von Hundetrainern. Allerdings sollen auch langjährige Ausbilderinnen und Ausbilder einmalig eine Prüfung absolvieren, wie aus einem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht.

Hundetrainer im Kanton Zürich müssen nicht alle 10 Jahre eine Prüfung machen, findet das Verwaltungsgericht. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/ANTHONY ANEX)
Hundetrainer im Kanton Zürich müssen nicht alle 10 Jahre eine Prüfung machen, findet das Verwaltungsgericht. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/ANTHONY ANEX)

Alle zehn Jahre sollten Hundetrainer in Zürich eine theoretische und eine praktische Prüfung absolvieren, um die Bewilligung zu behalten. Der Regierungsrat hatte die Hundeverordnung entsprechend angepasst. 14 Hundetrainerinnen und Hundetrainern aus dem Kanton reichten deswegen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.

Das Gericht entschied in einem am Mittwoch publizierten Urteil in diesem Punkt im Sinne der Beschwerdeführenden. Die Anforderungen unterlägen nicht einem ständigen und raschen Wandel, welcher eine umfassende Neuqualifikation zwingend erfordere, heisst es im Urteil.

Hingegen lehnt das Gericht die Beschwerde gegen eine einmalige Prüfung auch bei altgedienten Hundetrainern ab. Nach der Änderung der Hundeverordnung sei im Kanton Zürich ein Systemwechsel vollzogen worden. Statt Aus- und Weiterbildungsnachweise vorzulegen, müssen die Trainer Prüfungen absolvieren.

Die Bewilligungspflicht verfüge über eine gesetzliche Grundlage, befinden die Richter. Die Prüfungserfordernis sei keine den bisherigen Bewilligungsinhaberinnen und -inhabern unzumutbare Massnahme.

Die Bewilligung brauchen die Hundeausbilder für das Anbieten von obligatorischen Kursen. Diese müssen nur Halter von grossen und massigen Hunden absolvieren. Rund 450 Personen bieten solche Kurse an. Das Hundegesetz wurde am 1. Juni 2022 angepasst.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Bundesgericht ist hängig.

(sda)


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