Winterthurer Komitee legt Rekurs wegen Tempo-30-Initiative ein


News Redaktion
Schweiz / 17.03.23 14:35

Die Winterthurer Stimmbevölkerung soll trotz Ungültigerklärung über die Initiative "Freie Fahrt für den Bus - gegen flächendeckendes Tempo 30" abstimmen können. Dies finden Mitte und EDU. Sie haben deshalb Stimmrechtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht.

Die Mitte und die EDU der Stadt Winterthur wollen nicht akzeptieren, dass das Parlament ihre Initiative für ungültig erklärt hat. Sie legen deshalb Rekurs beim Bezirksrat ein. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)
Die Mitte und die EDU der Stadt Winterthur wollen nicht akzeptieren, dass das Parlament ihre Initiative für ungültig erklärt hat. Sie legen deshalb Rekurs beim Bezirksrat ein. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

Die Initiative von Mitte und EDU verlangt, dass auf Strassen mit Bus- oder Postautoverkehr Tempo 50 beibehalten wird. Flächendeckendes Tempo 30, wie es der Winterthurer Stadtrat vorsieht, würde damit ausgebremst.

Das Winterthurer Stadtparlament hatte die Initiative am 6. März jedoch für ungültig erklärt, in erster Linie weil sie gegen bundesrechtliche Vorgaben verstosse. Somit kommt die Initiative nicht vors Volk.

Mitte und EDU wollen das jedoch nicht akzeptieren. Sie seien nach wie vor der festen Überzeugung, dass der Stimmbevölkerung die Abstimmung über flächendeckendes Tempo 30 nicht vorenthalten werden dürfe, teilte das Komitee am Freitag mit. Deshalb habe es Stimmrechtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht.

Im Sommer 2021 hatte der Winterthurer Stadtrat bekannt gegeben, dass er auf den meisten Strassen Tempo 30 einführen will, auch auf solchen mit Bus- oder Postautoverkehr. In Wohnquartieren soll das Tempo auf 20 km/h begrenzt werden.

(sda)


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