Das Gericht verurteilte ihn wegen zwei Verkehrsdelikten und wegen eines verpassten Zivildiensttermins. Ausschlaggebend für die bedingte Freiheitsstrafe waren jedoch die Verkehrsdelikte, die Tote und Verletzte hätten verursachen können.
Bajra muss seinen Fahrausweis zwei Jahre abgeben. Beim ersten Fall im April 2016 hatte der schweizerisch-albanische Doppelbürger auf der A1 vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen, allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy, um zu filmen. Der Lenker kletterte derweil auf die Rückbank.
Beim zweiten Vorfall, ebenfalls im April 2016, fuhr Bajra hinter einem Kollegen auf der Autobahn her. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken. Bajra filmte die Szene und kommentierte sie.
(sda)