Der Zins wird Steuerpflichtigen gutgeschrieben, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder sie aufgrund der provisorischen Rechnung zu viel bezahlt haben. Damit haben die Steuerpflichtigen weiterhin einen Anreiz, ihre Steuern frühzeitig zu bezahlen, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. Der Verzugszins bleibt unverändert.
(sda)