Der Verzicht auf die Veröffentlichung der Adresse sei bei den Nationalratswahlen zulässig, hiess es bei der Staatskanzlei am Donnerstag auf Anfrage. Man habe dies beim Bund abgeklärt und sich daher für die liberalere Variante entschieden. Die Zurückhaltung bei der Publikation von Adressen sei auch mit Blick auf das digitalisierte Amtsblatt angezeigt.
Bei den Wahlvorschlägen müssen die Adressen weiterhin angegeben werden zwecks Identifikation. Auf den Wahlzetteln dagegen wird lediglich der Wohnort veröffentlicht.
Nicht möglich ist diese Änderung bei jenen Wahlen, für die das kantonale Gesetz gilt, also etwa die Ständerats- oder Gerichtswahlen. Hier wäre laut der Staatskanzlei eine Gesetzesänderung nötig, um auf die Adressangabe zu verzichten.
(sda)