Zuger Kantonsrat will Behinderten mehr Wahlfreiheit geben


News Redaktion
Regional / 04.05.23 12:05

Im Kanton Zug sollen Menschen mit Behinderung dank ambulanter Betreuung selbstständiger und besser in die Gesellschaft integriert leben können. Der Kantonsrat hat diese neue Strategie gutgeheissen.

Menschen mit Behinderungen soll es leichter gemacht werden, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI)
Menschen mit Behinderungen soll es leichter gemacht werden, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI)

Das Parlament diskutierte am Donnerstag in erster Lesung das totalrevidierte Gesetz über soziale Einrichtungen. Dieses heisst neu Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderungen und Betreuungsbedarf. Ablehnende Voten gab es keine. Die Abstimmung über die Vorlage findet erst nach der zweiten Lesung statt.

Kommissionssprecherin Rita Hofer (ALG) sagte, bis anhin habe der Kanton vor allem stationäre Betreuungsplätze finanziert. Die Menschen mit Behinderung hätten ihre Wohnsituation nicht selbst wählen können. Diese werde mit dem neuen Gesetz geändert.

Sämtliche Fraktionen begrüssten diese Neuausrichtung. Zu einer längeren Debatte kam es bei der Frage, ob und wie die Beiträge für ambulante Leistungen beschränkt werden sollen. Befürchtet wurde, dass sich bei einer zu starken Deckelung viele Betroffene ein Leben ausserhalb des Heims gar nicht leisten könnten.

Das Parlament sprach sich schliesslich dafür aus, dass der Regierungsrat bei der Reglung dieser Frage einen Handlungsspielraum haben solle. Einen fixen Schwellenwert lehnte es ab.

Das Gesetz gilt nur für Erwachsene. Um aber mögliche Lücken bei der Betreuung minderjähriger Behinderter zu schliessen, fügte der Kantonsrat einen Auffangpassus ein. Demnach können in Ausnahmefällen auch die Kosten von behinderten Minderjährigen übernommen werden.

Kommissionssprecherin Hofer sagte dazu, dass es nach der obligatorischen Schulzeit bis zur Volljährigkeit eine Lücke gebe, weil unterschiedliche Direktionen für Schulpflichtige und Erwachsene zuständig seien. Es dürfe aber nicht sein, dass Betroffene von einem Amt zum anderen geschoben würden.

Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) lehnte den Passus ab. Es gebe im bestehenden Gesetz bereits die Möglichkeit, die Lücke zwischen Schule und Erwachsenenleben zu schliessen. Er warnte vergeblich, dass diese Regelung zum Auffangnetz für weitere Bedürfnisse werden könnte.

(sda)


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