Zentrale Bestandteile der Vorlage sind tiefere Einkommens- und Vermögenssteuern. Kanton und Gemeinden müssen sich auf fast 130 Millionen Franken Mindereinnahmen jährlich gefasst machen. Die Alternativen - die Grünen (ALG) und die SP stemmten sich gegen die Steuersenkungen.
Für einen Grossteil der Zuger Bevölkerung bringe das Paket nur wenig, denn über die Hälfte der Steuerpflichtigen weise kein steuerbares Vermögen aus, argumentierte sie und wollte gar nicht auf die Vorlage eintreten. Auch die SP fand, es gebe gar keinen Bedarf, da es niemandem im Kanton Zug schlecht gehe wegen zu hoher Steuern. Zu tiefe Steuern dagegen
Der Antrag auf Nichteintreten, den einzig die SP unterstützte, blieb im Rat chancenlos. Er wurde mit 55 zu 18 Stimmen abgelehnt. Die bürgerliche Mehrheit ist der Meinung, der Kanton solle nicht Steuern auf Vorrat erheben. Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) sprach von einer "vernünftigen Vorlage", die allen etwas bringe.
Neben den Steuersenkungen sollen auch höhere persönliche Abzüge, die der Kanton während der Covid-Pandemie vorübergehend eingeführt hatte, unbefristet beibehalten werden. Höhere Steuerabzüge will der Kanton zudem Eltern zugestehen. Diese liegen heute bei 6000 Franken. Wer sein Kind fremdbetreuen lässt, soll dafür künftig 25'000 Franken geltend machen können, für den Eigenbetreuungsabzug sind 12'000 Franken vorgesehen.
Grund für die achte Steuergesetzrevision, die 2024 in Kraft treten soll, ist die gute finanzielle Lage des Kantons Zug. Erst am vergangenen Freitag präsentierte er die Staatsrechnung 2022, die mit einem Plus von 332 Millionen Franken und damit einmal mehr in Rekordhöhe abschloss.
(sda)