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Gericht in Horgen verurteilt überforderte Eltern wegen Gewalt

Prozess

Gericht in Horgen verurteilt überforderte Eltern wegen Gewalt

29. Oktober 2026, 09:21 Uhr
Das Bezirksgericht Horgen verurteilte ein Schweizer Elternpaar wegen schwerer Körperverletzung. Sie sollen ihre Tochter über Jahre hinweg psychisch und physisch immer wieder misshandelt haben. (Symbolbild)
© KEYSTONE/MELANIE DUCHENE
Das Bezirksgericht Horgen hat eine Mutter und einen Vater am Donnerstag wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Sie misshandelten ihre Tochter jahrelang. Gemäss Gericht handelten sie aber «nicht in böser Absicht».

Die 46-jährige Mutter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, der 48-jährige Vater erhielt eine bedingte Strafe von 24 Monaten. Bei beiden gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

Bei den Beschuldigten handle es sich aber nicht um so genannte «Quäl-Eltern», sagte der Richter. Dieser Begriff stamme aus anderen Gerichtsfällen, bei denen Eltern ihre Kinder vorsätzlich und systematisch misshandelt hätten.

In diesem Fall hätten die Eltern «nicht in böser Absicht», sondern aus Überforderung gehandelt. Das Gericht ging von Eventualvorsatz aus. Das heisst, dass die Eltern schwerwiegende Folgen für ihre Tochter zwar in Kauf nahmen, aber diese nicht direkt wollten.

Hände und Beine mit Klebeband gefesselt

Die Misshandlungen begannen, als das Mädchen fünf Jahre alt war und zogen sich bis in ihr Erwachsenenalter hinein. Zu den schwerwiegendsten Vorwürfen aus der Anklageschrift gehörte ein Vorfall, als die Tochter noch die Primarschule besuchte.

Weil die Tochter ihr Mittagessen nicht wollte, zerrte der Vater sie in den Keller, fesselte ihre Hände und Beine mit Klebeband und klebte ihr den Mund zu. Er schlug ihr mit der Faust ins Gesicht, wodurch sie zwei Milchzähne verlor, und zwang sie anschliessend, das auf den Boden geworfene Essen aufzuessen.

Etliche Male wurde die Tochter auch stundenlang aus dem Haus gesperrt, um sie «abzukühlen», auch im Winter ohne warme Kleidung. Ein weiterer gravierender Vorfall ereignete sich Ende April 2021, als die Tochter bereits erwachsen war. Nach einem Streit ums Putzen griff die Mutter das Opfer mit dem Stiel eines Wischmopps an.

Anschliessend schlug der Vater die junge Frau zu Boden, zog sie an den Haaren durch den Schmutz und drückte ihr sein Knie auf den Hals, bis sie in Panik geriet und keine Luft mehr bekam. Danach würgte er sie und schlug ihr mehrfach ins Gesicht, was zu Platzwunden und Blutergüssen führte.

Mutter war selber Opfer von Gewalt

Im Zentrum des Konflikts stand laut Gericht die jahrelange Überforderung der Eltern. Von der Schule oder anderen Stellen angebotene Hilfe hätten sie jedoch abgelehnt.

Leicht strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass die Mutter in ihrer eigenen Kindheit selbst Opfer von physischer und psychischer Gewalt war. Es sei ein bekanntes Phänomen, dass eigene Gewalterfahrungen bei einer erzieherischen Überforderung zu Gewalttätigkeit führen könnten.

Das Hauptproblem lag laut Gericht in der Beziehung zwischen Mutter und Tochter. Die Mutter wurde als treibende Kraft genannt, da sie im Alltag erzieherisch völlig überfordert war. «Sie haben Ihre Tochter für ihre Persönlichkeit bestraft, für die sie nichts kann», sagte der Richter an die Adresse der Eltern.

Vater unterstützte Mutter «tatkräftig»

Der Vater habe sich bei Konflikten immer auf die Seite der Mutter gestellt. Er schritt nicht mässigend ein, sondern griff die Tochter stattdessen immer wieder an, um seine Frau «tatkräftig» zu unterstützen. Das Verschulden der Eltern wiegt laut Gericht gleich schwer, da sie ihre Fürsorgepflicht in erheblichem Masse verletzten und sich gemeinsam gegen ihre Tochter wandten.

Dem Mädchen sei die eigene Charakterstärke dabei zum Verhängnis geworden. Sie habe versucht, sich zu wehren, was von den Eltern jedoch umgehend wieder bestraft worden sei.

Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil unter anderem auf ein Gutachten über die psychischen Störungen der Tochter. Dieses belege klar, dass die Taten der Eltern bei der Tochter zu schwerwiegenden Folgen geführt hätten und der Zusammenhang zwischen der jahrelangen Gewalt und den Gesundheitsschäden gegeben sei.

Die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen von je vier Jahren, die Verteidiger Freisprüche vom Vorwurf der schweren Körperverletzung. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 29. Oktober 2026 09:21
aktualisiert: 29. Oktober 2026 09:21