Finanzkontrolle ortet Schwachstellen bei Ergänzungsleistungen
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Umsetzung der Reform bei drei kantonalen Amtsstellen in Bern, St. Gallen und Genf geprüft - und kommt in ihrem am Montag publizierten Bericht zu einem insgesamt positiven Fazit. Es seien jedoch Unterschiede festgestellt worden, die zu einer Ungleichbehandlung von EL-Bezügerinnen und -Bezügern aus verschiedenen Kantonen führen könnte.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bestätigt in seiner Stellungnahme zum Bericht die kantonalen Unterschiede. Diese seien jedoch keinerlei Indiz für eine gesetzeswidrige Durchführung, sondern vielmehr in den kantonal unterschiedlichen Verhältnissen hinsichtlich soziodemografischer Strukturen, arbeitsmarktlicher Situation und dergleichen begründet.